WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mit dem Förderprogramm WIPANO die öffentliche Forschung sowie kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) bei der rechtlichen Sicherung und wirtschaftlichen Verwertung ihrer innovativen Ideen. Darüber hinaus werden ebenfalls Projekte gefördert, die zur Normung und Standardisierung der Forschungsergebnisse beitragen. KMU werden bei ihrer für eine Mitarbeit in Normungs- und Standardisierungsausschüssen bzw. in nationalen und internationalen Gremien unterstützt.
Förderschwerpunkte sind:
- Öffentliche Forschung – Verwertungsförderung
WIPANO unterstützt Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bei der Identifizierung, der schutzrechtlichen Sicherung sowie der Vermarktung von Forschungsergebnissen. Mit der Verwertungsförderung werden vorhandene Wissensressourcen für die Wirtschaft transparent und einer Verwertung außerhalb der Wissenschaft zugänglich gemacht.
- Unternehmen Patentierung
Das Programm unterstützt KMU und Angehörige der Freien Berufe, die erstmals ihre Forschungs- und Entwicklungs- (FuE) Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte sichern wollen bzw. deren letzte Schutzrechtanmedung länger als drei Jahre zurückliegt.
- Öffentliche Forschung – Weiterentwicklung von Erfindungen
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungsinstitute können Fördermittel für eine Weiterentwicklung und Prüfung der technischen Umsetzbarkeit von schutzrechtlich gesicherten FuE-Ergebnissen beantragen.
- Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung
Verbundprojekte (Kooperationsprojekte), bestehend aus Unternehmen (insbesondere KMU) und Einrichtungen der öffentlichen Forschung werden bei der Überführung von Forschungsergebnissen in Normen und Standards unterstützt. WIPANO fördert den Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft.
- Unternehmen - Normung
KMU und Unternehmen des Mittelstandes, die sich in nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien aktiv beteiligen wollen, werden gezielt unterstützt.
Aktuelle Hinweise und Termine
Die Richtlinie gilt vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2023.